Mit Freude und Erleichterung habe ich soeben der Bildzeitung entnommen, dass die Abgeordnete des Sächsischen Landtags, Julia Bonk gestern wieder an einer Sitzung dieses Parlaments teilnahm. Ebenfalls nach einem Bericht der Bildzeitung war sie vor rund einem halben Jahr (evtl. vorübergehend) gegen ihren Willen in eine psychiatrische Anstalt eingewiesen worden; seither war in den Medien nichts mehr über ihr Schicksal zu hören und zu lesen – bis heute.
In mehreren Beiträgen der Pflasterritzenflora habe ich während ihrer Abwesenheit die Frage thematisiert, aus welchem tatsächlichen Grund sie ihrer parlamentarischen Tätigkeit fernblieb. Denn mangels Validität der einschlägigen Diagnosen bezweifele ich, natürlich auch in diesem Falle, die Existenz “psychischer Krankheiten”. Mein Motiv für diese Frage war ein politisches und nicht mit einem Interesse an den Privatangelegenheiten der Abgeordneten verbunden.
Diese Frage stellt sich mir nun nicht mehr. Vielmehr vertraue ich darauf, dass sich die Abgeordnete selbst dazu erklären wird – und ich verbinde mit dieser Erwartung die Hoffnung, dass sie ihren Fall in die Psychiatrie-Politik ihrer Partei, der Linken, einzuordnen weiß. Denn diese Einordnung, dies muss ich gestehen, fiel mir bisher, auch unter dem Gesichtspunkt der Glaubwürdigkeit, überaus schwer.
Selbst wenn ich es menschlich verstünde, schwiege die Abgeordnete zu dieser Angelegenheit, so bin ich doch der festen Überzeugung, dass Julia Bonk der Öffentlichkeit im Allgemeinen und ihren Wählern im Besonderen eine Erklärung schuldet. Professoren, Rechtsanwälte und Aktivisten der Betroffenenverbände haben ein Bündnis gegen Folter in der Psychiatrie gegründet, um u. a. das Bewusstsein dafür zu schärfen,
“dass der Sonderberichterstatter über Folter des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte, Juan E. Méndez, in der 22. Sitzung des “Human Rights Council” am 4. März 2013 Zwangsbehandlung in der Psychiatrie zu Folter bzw. grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung erklärt hat.”
Wer denn, wenn nicht diese Abgeordnete, hätte nicht nur jedes Recht der Welt, sondern auch die politische Pflicht, ihren eigenen Fall in diesen Zusammenhang einzuordnen?
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